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Warum ist ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt?

Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass es sich bei dem Sachverständigen um einen Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt, der nach einem Ausleseverfahren der ihn bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts auf absolute Neutralität und Objektivität vereidigt ist.

Wozu gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?

Einerseits, um im privaten Bereich fachliche Beratung zu geben, unter der vornehmlichen Zielsetzung, Streitigkeiten aus fachlichter Unkenntnis zu vermeiden bzw. zu schlichten oder aber berechtigte Beanstandungen fachlich zu belegen.
Andererseits um Richtern in Rechtsstreitverfahren zu helfen, unter fachlich-technischen Gesichtspunkten ein richtiges Urteil zu fällen („Helfer des Richters“).
Damit erfüllt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine in unserem heutigen gesellschaftlichen Rechtsleben und Wirtschaftsleben unverzichtbare Aufgabe. Er übernimmt gesellschaftliche Verantwortung und eine Vertrauensstellung.

Aber nicht nur Wissen und Auftreten sind für den Sachverständigen von Bedeutung:
Sein Gutachten muß verständlich und in eine vom Gericht erwartete Form gebracht sein.

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